AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Naturstein-, Keramik- und Quarzkompositarbeiten

Gültig für Lieferungen und Dienstleistungen der
 Natag Naturstein AG

Natag Naturstein AG Impressum

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Offerten, Lieferungen, Montagen und Dienstleistungen der Natag Naturstein AG gegenüber Privatkunden, Unternehmen, Architekten, Küchenbauern und Generalunternehmern.

Sie gelten insbesondere für:
- Naturstein
- Keramik
- Feinsteinzeug
- Quarzkomposit

sowie sämtliche bearbeiteten Plattenmaterialien wie:
- Dekton
- Neolith
- Silestone
- Lapitec
- Caesarstone
- Infinity
- Laminam
- Sapienstone
und vergleichbare Materialien.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Vertragsabschluss

Offerten sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Freigabe der Offerte
- Produktionsfreigabe
- Beginn der Arbeiten

Technische Änderungen sowie produktionsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Nicht enthalten sind insbesondere:
- Zusatzarbeiten
- bauseitige Anpassungen,
- Kranarbeiten (sofern nicht offeriert)
- Wartezeiten
- zusätzliche Fahrten
- Demontagen (sofern nicht offeriert)
- Elektro-/Sanitärarbeiten
- Silikonfugen durch Drittunternehmer
- unvorhersehbare Montageerschwernisse

Zusatzaufwendungen werden separat verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

Die Natag Naturstein AG ist berechtigt:
- Akontozahlungen,
- Vorauszahlungen,
- Teilrechnungen
zu verlangen

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.

5. Materialeigenschaften und Oberflächen

5.1 Naturstein
Naturstein ist ein Naturprodukt.

Unterschiede in:
- Farbe
- Struktur
- Maserung
- Porigkeit
- Kristallisation
- Aderung
- Einschlüsse
- Mikrorisse
- Fossilien
- natürliche Oberflächenmerkmale
stellen keinen Mangel dar.

5.2 Keramik / Sintermaterialien / Quarzkomposit
Produkte wie:
- Dekton
- Neolith
- Silestone
- Lapitec
- Laminam
- Infinity
- Sapienstone
- Caesarstone
werden industriell gefertigt, können jedoch ebenfalls produktions- und chargenbedingte Unterschiede aufweisen.

Insbesondere möglich sind:
- Farbabweichungen
- Glanzgradunterschiede
- Schattenbildungen
- Strukturabweichungen
- unterschiedliche Lichtreflexionen
- sichtbare Bearbeitungsspuren an Kanten
- materialtypische Spannungen

Muster dienen lediglich als Orientierung und garantieren keine absolute Übereinstimmung.

6. Masse, Massaufnahme und Verantwortung des Kunden

6.1 Allgemein
Der Kunde ist verantwortlich für:
- korrekte Planungsgrundlagen
- Einbaumasse
- Geräteangaben
- Ausschnittpositionen
- Möbel- und Unterkonstruktionen
- bauseitige Voraussetzungen

6.2 Massaufnahme durch Natag Naturstein AG
Wird eine Massaufnahme durch die Natag Naturstein AG bestellt, umfasst diese ausschliesslich das Aufnehmen der sichtbaren und zugänglichen Masse vor Ort.

Nicht Bestandteil der Massaufnahme sind insbesondere:
- Machbarkeitsprüfungen
- technische Planung
- Kollisionsprüfungen
- Überprüfung von Fensteröffnungen
- Fensterflügel-Kollisionen
- Apparate- und Geräteeinbaumasse
- Türöffnungen
- Sockel- und Griffkollisionen
- Wandfluchten
- Tragfähigkeitsprüfungen
- bauseitige Norm- und Masskontrollen

Die Verantwortung für:
- korrekte Küchenplanung
- ausreichende Bewegungsfreiheit
- Gerätekompatibilität
- Einbausituationen
- Fensterfunktionen
- die technische Gesamtplanung
liegt ausschliesslich beim Kunden, Küchenbauer, Planer oder Architekten.

Spätere Anpassungen oder Mehrkosten aufgrund von Planungs-, Kollisions- oder Einbaufehlern werden separat verrechnet.

7. Produktionsfreigabe

Mit Freigabe von:
- Zeichnungen
- Plänen
- Offerten
- Produktionsunterlagen
bestätigt der Kunde deren Vollständigkeit und Richtigkeit.

Nach erfolgter Freigabe gehen Änderungen und daraus entstehende Kosten zu Lasten des Kunden.

8. Lieferung und Montage

Liefertermine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.

Verzögerungen aufgrund:
- Lieferproblemen
- Materialengpässen
- Produktionsstörungen
- höherer Gewalt
- Baustellenverzögerungen
- Drittunternehmern
berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.

9. Baustellenbedingungen

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- Zufahrt möglich ist
- Arbeitsbereiche frei zugänglich sind
- Unterkonstruktionen fertig montiert sind
- Möbel korrekt nivelliert sind
- Strom/Wasser vorhanden sind
- ausreichend Platz für Montagearbeiten besteht

Zusätzliche Aufwendungen infolge ungenügender Baustellenbedingungen werden separat verrechnet.

10. Bauseitig gelieferte Geräte, Spülen und Armaturen

10.1 Haftungsausschluss bei Lagerung auf Baustelle
Werden durch den Kunden oder Dritte Geräte und Komponenten wie insbesondere:
- Kochfelder
- Spülen/Becken
- Armaturen
- Steckdosen
- Muldenlüfter
- Waschbecken
- Zubehörteile
- sonstige Einbauelemente
direkt auf die Baustelle geliefert oder dort gelagert, übernimmt die Natag Naturstein AG keinerlei Haftung für:
- Beschädigungen
- Diebstahl
- Verlust
- Funktionsstörungen
- Transportschäden
- fehlende bzw. falsche Komponenten

Die Verantwortung für Schutz, Lagerung und Zustand dieser Komponenten liegt bis zum Einbau vollständig beim Kunden bzw. dessen Lieferanten.

10.2 Anlieferung an Natag Naturstein AG
Der Kunde hat die Möglichkeit, Geräte und Einbauteile kostenlos an die Natag Naturstein AG liefern zu lassen.

Nach erfolgreicher Eingangskontrolle und bestätigter Annahme übernimmt die Natag Naturstein AG die Haftung für:
- sachgemässe Lagerung
- interne Handhabung
- Beschädigungen bis und mit erfolgtem Einbau,
sofern keine versteckten Material- oder Herstellungsfehler vorliegen.

Von der Haftung ausgeschlossen bleiben:
- bereits vorhandene Schäden
- verdeckte Fabrikationsfehler
- unvollständige Lieferungen
- falsche oder nicht passende Produkte
- Schäden infolge fehlerhafter Herstellerkonstruktionen

11. Montage- und Materialrisiken

Grossformatige Platten, insbesondere Keramik- und Sintermaterialien, weisen materialbedingte Spannungen auf.

Trotz grösster Sorgfalt können:
- Spannungsrisse
- Kantenabbrüche
- Haarrisse
- Brüche
während Transport, Bearbeitung oder Montage auftreten.

Bei besonders filigranen Ausführungen oder kritischen Ausschnitten übernimmt die Natag Naturstein AG keine Garantie auf vollständige Bruchfreiheit.

12. Prüfung und Mängelrüge

Der Kunde hat sämtliche Arbeiten unmittelbar nach Lieferung oder Montage zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind innert 8 Arbeitstagen schriftlich zu melden.

Spätere Beanstandungen können abgelehnt werden.

13. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Natag Naturstein AG auf:
- Nachbesserung
- Ersatz
- Preisreduktion

Jegliche weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Insbesondere ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden
- Nutzungsausfälle
- Produktionsausfälle
- Wasserschäden
- Demontagekosten Dritter
- indirekte Schäden

14. SIA-Normen und Branchenrichtlinien

Sämtliche Arbeiten, Lieferungen und Montagen der Natag Naturstein AG erfolgen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen:
- SIA-Normen,
- Branchenrichtlinien
- technischen Merkblätter
- Empfehlungen des Natursteinverbands Schweiz (NVS),
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Naturstein-, Keramik- und Quarzkompositarbeiten gelten insbesondere die material- und branchenüblichen Toleranzen, Eigenschaften und Ausführungsrichtlinien.

15. Expertisen und Gutachten

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, Beanstandungen oder technischen Beurteilungen werden ausschliesslich Expertisen und Gutachten anerkannt, welche durch den Natursteinverband Schweiz (NVS) bzw. durch vom Natursteinverband Schweiz autorisierte Experten erstellt wurden.

Andere Gutachten, Stellungnahmen oder Expertisen von:
- Privatpersonen
- Drittunternehmen
- Versicherungen
- Architekten
- Küchenbauern
- sonstigen Fachpersonen
werden durch die Natag Naturstein AG ausdrücklich nicht anerkannt.

Die Kosten einer Expertise sowie sämtlicher damit verbundenen Aufwendungen trägt in jedem Fall die beanstandende bzw. klagende Partei, unabhängig vom Ergebnis der Expertise oder des Verfahrens.

16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Natag Naturstein AG.

Die Natag Naturstein AG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

17. Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und gemäss Schweizer Datenschutzrecht verarbeitet.

18. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Kaltbrunn SG bzw. der Sitz der Natag Naturstein AG.